AGB ... allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen (insbesondere von Honig und sonstigen Imkereiprodukten), Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen der Honig Leckerei Imkerei Gressenbauer. Die AGBs sind verbindlich für den Geschäftsverkehr mit der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer.

 

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Gegen Bedingungen (insbesondere AGB) des Kunden, die von diesen AGB abweichen, erheben wir bereits jetzt Widerspruch und erkennen wir diese ausdrücklich nicht an. Dies gilt auch, wenn wir im Einzelfall abweichenden Bedingungen des Kunden nicht (nochmals) widersprechen. Bedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn darin deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Die Erbringung von Leistungen durch uns gilt nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden sind und keinen Vorbehalt dagegen äußern.

 

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote im Online–Shop und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar. Eine Bestellmöglichkeit besteht nur bei vollständiger Angabe der von uns abgefragten Kundendaten. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Die automatisch per E–Mail versandte Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung bzw. keine Annahme des Angebots des Kunden durch uns dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist.

Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

 

2.2. Sollte ein bestelltes Produkt nicht lieferbar sein bzw. nicht unter zumutbaren Bedingungen von der Honig Leckerei  Imkerei Gressenbauer beschafft werden können, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und etwaige durch den Kunden geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

 

2.3. Alle Angaben in Prospekten von der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer und auf deren Website www.honig-leckerei.at sind unverbindlich.

 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), inklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex-works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten keine Nebenkosten. Nebenkosten (insbesondere für Versand und sonstige Leistungen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Für jede Lieferung wird demnach zusätzlich eine Versandpauschale verrechnet. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.

 

3.2. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten. Weiters behält sich die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer das Recht vor, den Preis anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss, Kostenerhöhungen eintreten, die zum Beispiel auf Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten, Änderungen des Wechselkurses etc. zurückzuführen sind.

 

3.3. Der Kaufpreis ist sofort ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

 

3.4. Die Bezahlung der Ware kann entweder per Vorauszahlung oder per PayPal erfolgen.

 

3.5. Die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer ist berechtigt dem Kunden die Rechnungen auch elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Rechnung wird per Email, nach Abschluss der Bestellung, an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden zugesendet. Bei gesondert vereinbarten Teillieferungen erfolgt die Rechnungslegung durch die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer jeweils entsprechend den einzelnen Teillieferungen. Änderungen der Adresse des Kunden sind umgehend der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer mitzuteilen.

 

3.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.

 

3.7. Verzugszinsen: Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen. Es werden dadurch Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt. Bei erfolgloser, eigener Mahnung werden auch die Kosten des Einschreitens eines Inkassobüros, eines Kreditschutzverbandes und dergleichen entsprechend den Honorarrichtlinien verrechnet.

 

 

4. Lieferfrist

4.1. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart wird, liefern wir für den Fall eines Vertragsabschlusses binnen 10 Tagen nachdem die Bestellung bei uns eingegangen ist (sofern keine wesentlichen Gründe dagegenstehen).

 

4.2. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten, berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.

 

5. Lieferung und Leistung

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren als abgenommen.

 

5.2. Sofern wir – z.B. aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – den Vertrag nicht erfüllen können, wird dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt.

 

5.3. Die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer hat das Recht, die bestellte Lieferung in Teilen zu liefern, sofern dies auch für den Kunden nicht nachweislich nachteilig ist.

 

5.4. Bei Verzögerung der Versendung von versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von derHonig-Leckerei Imkerei Gressenbauer zu vertreten sind, können die Waren auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden.

 

 

6. Prüfung und Gefahrenübergang

6.1. Die Lieferung erfolgt ab „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010, das Risiko des Transportes bei Lieferungen trägt der Kunde.

 

6.2. Unverzüglich nach dem Erhalt der Ware hat der Kunde diese auf Vollständigkeit sowie auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls schriftlich zu rügen. Bei Ausbleiben einer Rüge gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Mängel die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren, sind davon ausgenommen. Transportschäden sowie Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Tage der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer schriftlich anzuzeigen.

 

6.3. Annahmeverzug: Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,50 € pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeit bleiben wir berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, haben wir auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderswertig zu verwerten. Ein bereits eingelangter Kaufpreis wird abzüglich der entstandenen Kosten rücküberwiesen.

 

 

7. Rücktrittsrecht

7.1. Kunden, die Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes oder ähnlicher Gesetze in ihren jeweiligen Wohnsitzstaaten sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen nach Übergabe der bestellten Ware von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG und auch nur dann, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (§ 3 Z 1 FAGG) oder als Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) zustande kam.

 

7.2. Um vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstag, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann sowohl schriftlich per Mail an imkerei@honig-leckerei.at oder postalisch an die Adresse der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer.

 

7.3. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Versandkosten nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Ware statt.

 

7.4. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, sofern diese nicht durch üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör und Teile fehlen.

 

7.5. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

 

7.6. Das Rücktrittsrecht ist in den Fällen des § 18 FAGG jedoch ausgeschlossen. Dies ist insbesondere bei folgenden Verträgen der Fall:

i) Verträge über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde

ii) Verträge über Waren, die in einer versiegelten Packung geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

iii) Verträge über alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die dann nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen abhängt, auf die die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer keinen Einfluss hat.

 

 

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

 

9. Gewährleistung

Weist die gelieferte Ware Mängel auf, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Demnach hat der Kunde die mangelhafte Ware unverzüglich zurückzusenden und ist die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer zur Verbesserung und zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind, für die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, oder die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer dem Begehren auf Austausch oder Verbesserung nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt Preisminderung oder Wandlung zu begehren. Bei geringfügigen Mängeln ist eine Wandlung ausgeschlossen Gegenüber Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monate ab Erhalt der Ware.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer gilt nicht als Vertragsrücktritt.

 

 

11. Privatsphäre und Datenschutz

11.1. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen und werden daher die vom Kunden im Rahmen von Bestellungen angegeben Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003) zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) verarbeitet. Zu diesem Zweck werden folgende Daten auch bei uns gespeichert: Vorname, Name, Adresse.

 

11.2. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

 

11.3. Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.

 

11.4. Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinausgehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Für sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer)Vereinbarung und diesen AGB unterliegenden Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Österreichischen internationalen Privatrechtes und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens.

 

12.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem im Zusammenhang stehen – ausgenommen Vertragsbeziehungen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentengesetzes – ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wels ausschließlich zuständig. Sofern der Kunde ein Konsument iSd Konsumentengesetzes ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

 

 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

13.2. Honig-Leckerei Imkerei Gressenbauer behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern.

 

13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

13.4. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.